Im Bereich digitaler Dienstleistungen, insbesondere beim Vertrieb von Apps über Plattformen, gibt es wichtige Entwicklungen hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung von Umsätzen vor dem Jahr 2015. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, wie diese Umsätze zu besteuern sind und wer als Leistungserbringer gilt.