Wenn Sie eine selbstgenutzte Immobilie veräußern, fällt auf den Verkauf grundsätzlich keine Einkommensteuer an. Anders ist das bei einer vermieteten Immobilie: Wird sie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung verkauft, kann der erzielte Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig sein. Doch wie ist die Rechtslage, wenn ein Teil der Wohnung - etwa ein Arbeitszimmer - zeitweise betrieblich genutzt und später ins Privatvermögen überführt wurde? Mit dieser Frage hatte sich das Fi